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Mehr InformationenUnverhofft kommt oft – und dann ist eine schnelle Hilfe dringend notwendig. Nach Unfällen, Operationen oder bei schweren Erkrankungen bleibt der Haushalt liegen, während Sie mit Ihrer Genesung befasst sind. Doch in diesem Fall kommt unser fleißiges und kompetentes Team ins Spiel.
Wir unterstützen Sie mit unserem Pflegedienst in Friedrichsdorf bei der Betreuung (auch der Kinderbetreuung), der Alltagsbewältigung und als Reinigungskraft. So können Sie sich ganz in Ruhe erholen, während wir den Haushalt übernehmen. In der Regel werden die Kosten dafür von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie werden von unserem Pflegedienst in Friedrichsdorf direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Ab Pflegegrad 1 Haushaltshilfe in Friedrichsdorf beanspruchen!
Egal, ob Sie eine Reinigungskraft in Friedrichsdorf benötigen oder ob Sie eventuell eine Haushaltshilfe in Friedrichsdorf suchen: unsere freundlichen Mitarbeiterinnen kombinieren beide Tätigkeiten in einer Person. Sie haben bereits ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Somit steht Ihnen eine Dame des Pflegedienstes Friedrichsdorf als zuverlässige Hilfe bei allen Belangen Ihres Haushalts tatkräftig zur Seite.
Die Ansprüche sind gesetzlich in § 45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert:
- Voraussetzungen: Pflegegrad 1
- Budget: 125 € monatlich
- Betrag ist für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger zweckgebunden.
- Ziel ist die Erstattung von Aufwendungen wie Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste gemäß §36 sowie Leistungen anerkannter Angebote zur Alltagsunterstützung im Sinne von §45b.
Pflegedienst Friedrichsdorf – unsere Prinzipien
Wir legen großen Wert darauf, dass sich sowohl Mitarbeiter als auch Patienten bei uns wie in einer großen Familie geborgen und umsorgt fühlen. Eine herzliche Atmosphäre, ein respektvoller Umgang und Menschlichkeit sind für uns selbstverständlich.
Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen kümmern sich professionell und engagiert um alle Patienten und gehen dabei auf deren persönliche Bedürfnisse ein. Unser Ziel ist es, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen. Daher wird die Betreuung jedes Patienten während des gesamten notwendigen Zeitraums von derselben Mitarbeiterin durchgeführt.
Der Pflegedienst Friedrichsdorf bietet ein breites Leistungsspektrum.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Einkaufen
- Fensterreinigung
- Kinderbetreuung
- Kochen
- Müllentsorgung
- Komplette Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen / bügeln
Wichtig: wir übernehmen keine Gartenarbeiten!
Vor dem Betreuungsbeginn legen wir mit Ihnen in einem Erstgespräch genau fest, welcher Bedarf bei Ihnen besteht und wie wir Sie wann am besten unterstützen. Damit können wir sicherstellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse vom Pflegedienst Friedrichsdorf bestens berücksichtigt und befriedigt werden.
In folgenden Situationen sind wir gerne für Sie da:
- Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1
- Haushaltshilfe nach der Entbindung
- Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall
- Haushaltshilfe während einer schweren Erkrankung.
Jetzt Kontakt aufnehmen und die Details zum Pflegedienst in Friedrichsdorf besprechen
Wenn bei Ihnen Bedarf an einer Unterstützung im Haushalt besteht, zögern Sie nicht, heute noch Kontakt zu uns aufzunehmen. Gerne klären wir mit Ihnen telefonisch, welche Leistungen wir ab wann für Sie übernehmen können. Unsere fleißigen Mitarbeiterinnen stehen Ihnen sehr gerne bei der Bewältigung der täglichen Hausarbeiten zur Seite. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse. Greifen Sie gleich zum Hörer und melden Sie sich ganz unverbindlich beim Pflegedienst in Friedrichsdorf. Wir sind gerne für Sie da!
Das sagen unsere Kunden
Sie haben Fragen?
Gerne gehe ich auf Ihre Fragen und Wünsche in einem kostenfreien Erstgespräch ein. Sie erreichen mich unter der 02382/8882800, per Mail an info@haushaltshilfevorort.de oder Sie vereinbaren über den Button unten direkt online einen Beratungstermin.
Herzlichst, Ihre
Jasmin Buran
Häufig gestellte Fragen
Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die im Krankheitsfall den Haushalt inklusive typischer Tätigkeiten wie Kochen, Einkaufen, Putzen oder Wäsche waschen übernehmen kann. Dazu kommt in der Regel auch eine Kinderbetreuung. Diese Hilfe wird von den Kassen aber nur übernommen, wenn niemand sonst bei dem Kranken lebt, der diese Aufgaben übernehmen könnte.
(Quelle: TK)
Beim Einsatz einer Haushaltshilfe geht es allein um die Übernahme der Haushaltsführung und der alltäglich notwendigen Tätigkeiten, also beispielsweise neben Einkaufen, Waschen, Putzen, Kochen auch die Kinderbetreuung. Bei einer häuslichen Krankenpflege werden die Kranken zusätzlich medizinisch unterstützt oder benötigen Hilfe bei der Körperhygiene.
(Quelle: TK)
Wenn Kinder unter 12, bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren, oder ältere, aber behinderte Kinder mit im Haushalt leben, besteht der Anspruch bei einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha-Maßnahme oder während einer häuslichen Krankenpflege. Ohne Kinder im Haushalt besteht der Anspruch auch nach einer ambulanten OP oder Behandlung im Krankenhaus oder der Erholungsphase nach einem Krankenhausaufenthalt und ab einem Pflegegrad 1.
(Quelle: TK)
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