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Haushaltshilfe für Pflegebedürftige

Für mehr Lebensqualität im Alltag – Unterstützung mit Herz und Verlässlichkeit.

100% Kostenübernahme

Zuverlässige Haushaltshilfen

Einfache Antragstellung

Haushaltshilfe für Pflegebedürftige – Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige Menschen stehen täglich vor Herausforderungen, die den Alltag erschweren. Mit einer professionellen Haushaltshilfe erhalten Betroffene die notwendige Unterstützung, um weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können – finanziert durch die Pflegekasse.

Welche Leistungen sind möglich?

Unsere Haushaltshilfen übernehmen vielfältige Aufgaben, um den Alltag zu erleichtern:

Haushaltsführung

Reinigung der Wohnräume, Wäsche waschen und bügeln

Einkauf & Mahlzeiten

Unterstützung beim Einkaufen sowie Zubereitung von Mahlzeiten

Begleitung & Unterstützung

Begleitung zu Arztbesuchen, Spaziergängen oder anderen Erledigungen

Organisation & Antragstellung 

Unterstützung bei der Beantragung von Pflegekassenleistungen

Finanzierung durch die Pflegekasse – Ihre Möglichkeiten im Überblick

Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse, die zur Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bereits erste Leistungen zur Verfügung, die mit zunehmendem Pflegebedarf erweitert werden.

1. Entlastungsbetrag – Unterstützung ab Pflegegrad 1

Jede pflegebedürftige Person mit mindestens Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt 131 € pro Monat, also insgesamt 1.572 € pro Jahr. Er kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Einkaufen oder Wäschepflege eingesetzt werden.

2. Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wenn eine pflegende Person – beispielsweise ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt oder eine Pause benötigt, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen 1.685 € pro Jahr zur Verfügung, allerdings erst ab Pflegegrad 2 und unter der Voraussetzung, dass die pflegebedürftige Person bereits mindestens sechs Monate im häuslichen Umfeld betreut wurde

3. Kurzzeitpflege – Alternative für kurzfristigen Betreuungsbedarf

Zusätzlich zur Verhinderungspflege gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, die genutzt werden kann, wenn vorübergehend mehr Unterstützung erforderlich ist. Dafür stellt die Pflegekasse 843 € pro Jahr bereit – ebenfalls ab Pflegegrad 2.

Maximale finanzielle Unterstützung

Durch die Kombination dieser Leistungen können bis zu 4.100 € pro Jahr für eine Haushaltshilfe genutzt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passenden Leistungen zu beantragen und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse zu übernehmen.

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und sichern Sie sich Ihre finanzierte Haushaltshilfe!

Entlastungsbetrag-Haushaltshilfe für Pflegebedürftige

Wer hat Anspruch?

Den Entlastungsbetrag können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen. Er dient dazu, zusätzliche Unterstützungsleistungen im Alltag zu finanzieren.

Höhe des Entlastungsbetrags

Die Pflegekasse stellt monatlich 131 € zur Verfügung, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.572 € entspricht.

Unterstützung im Haushalt – sinnvoll genutzt

Der Entlastungsbetrag eignet sich ideal für eine zusätzliche Haushaltshilfe. Unsere qualifizierten und zuverlässigen Betreuungskräfte übernehmen Aufgaben wie Reinigung, Wäschepflege und Einkauf, sodass Sie spürbar im Alltag entlastet werden.

Komplette Abwicklung durch Haushaltshilfe vor Ort

Wir kümmern uns um die gesamte Organisation und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse. Dazu gehören unter anderem:

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag optimal – wir übernehmen den Rest!

Jetzt Unterstützung sichern – Wir sind für Sie da!

Mit unserer professionellen Haushaltshilfe erhalten Pflegebedürftige die Unterstützung, die sie benötigen, um ihren Alltag zu erleichtern und weiterhin selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu leben. Dank der finanziellen Leistungen der Pflegekasse entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten – wir übernehmen die komplette Abwicklung und stehen Ihnen von der Antragstellung bis zur Organisation der passenden Haushaltshilfe zur Seite.

Warten Sie nicht länger – lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und nutzen Sie Ihre Ansprüche bestmöglich aus. Kontaktieren Sie uns noch heute und sichern Sie sich Ihre finanzierte Haushaltshilfe!