Haushaltshilfe für Schwangere & nach der Geburt – von der Krankenkasse übernommen
Benötigen Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung im Haushalt?
Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe!
Unsere Leistungen für Sie:
- Reinigung der Wohnräume
- Einkaufen & Kochen
- Begleitung zu Arztbesuchen & Einkäufen
- Wäsche waschen & Bügeln
Unser Service – schnell & unkompliziert:
- Soforthilfe durch qualifizierte Haushaltshilfen (alle direkt bei HvO angestellt)
- Express-Beantragung – wir übernehmen die Antragstellung für Sie
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse
- 100 % Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Ihr Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft & nach der Geburt
Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder Entbindung den Haushalt nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Eine Haushaltshilfe kann notwendig werden, wenn während der Schwangerschaft gesundheitliche Komplikationen auftreten, die es Ihnen erschweren oder unmöglich machen, den Haushalt weiterzuführen. Dazu zählen frühzeitige Wehen, ein Unfall während der Schwangerschaft oder ärztlich verordnete Bettruhe. Auch ein Aufenthalt im Krankenhaus, zur Reha oder zur Kur kann einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe begründen. Zudem besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme, wenn sich der Muttermund frühzeitig öffnet und eine Cerclage erforderlich wird oder wenn ein verkürzter Gebärmutterhals auf eine drohende Frühgeburt hinweist.

Gesetzlicher Anspruch – SGB V § 24h
Laut § 24h SGB V haben Schwangere Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie ihren Haushalt aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen können und keine andere Person im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann.
Dauer des Anspruchs:
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung, wie lange eine Haushaltshilfe gewährt wird. Sie wird so lange übernommen, wie es medizinisch notwendig ist. Nach der Geburt besteht der Anspruch weiterhin, solange die Mutter durch die Entbindung oder deren Folgen geschwächt ist.
Keine Zuzahlung für Schwangere!
Wenn Sie während der Schwangerschaft eine Haushaltshilfe benötigen, sind Sie von der Zuzahlung befreit. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten zu 100 %.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!
Wir sind für Sie da!
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Unterstützung im Haushalt benötigen, zögern Sie nicht, Ihren Anspruch wahrzunehmen. Wir kümmern uns um die schnelle Beantragung und direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit und Ihr Baby konzentrieren können. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und zuverlässig!