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Haushaltshilfe nach Unfall oder Operation

Unterstützung über die Krankenkasse

Sie benötigen nach einem Unfall oder einer Operation Hilfe im Haushalt?

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe und erhalten Sie die Unterstützung, die Sie brauchen.

Unsere Leistungen für Sie:

Unser Service – schnell & unkompliziert:

Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall

Nach einer Operation oder einem Unfall kann die Haushaltsführung zur Herausforderung werden. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, deren Kosten von Ihrer Krankenkasse, Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft übernommen werden können.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Operation nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Beispiele für medizinische Gründe:

  • Hüftgelenkoperation
  • Mikrodiskektomie bei einem Bandscheibenvorfall
  • Knochenbruch-Operation
  • Gallenblasenentfernung

Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Medizinische Rehabilitation
  • Medizinische Vorsorgeleistung (z. B. Kur)
  • Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V

Ihr gesetzlicher Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Laut § 38 SGB V sind Krankenkassen dazu verpflichtet, die Kosten für eine Haushaltshilfe zu übernehmen, wenn eine medizinisch notwendige Versorgung vorliegt und der Haushalt nicht selbst weitergeführt werden kann.

Anspruchsdauer: Wie lange wird die Haushaltshilfe übernommen?

Ohne Kind im Haushalt

  • Bis zu 4 Wochen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
  • Einige Krankenkassen gewähren eine längere Dauer – wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Mit Kind im Haushalt

  • Bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.
  • Der Stundenumfang kann bis zu 8 Stunden pro Tag betragen.
  • Manche Krankenkassen erweitern den Anspruch auf bis zu 52 Wochen und erhöhen die Altersgrenze des Kindes auf 14 Jahre.
  • Ist das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.

Kostenübernahme & Zuzahlung

90 % der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie zahlen lediglich eine geringe Zuzahlung von 10 %.

Lassen Sie sich jetzt beraten – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!