
Ihr Anspruch auf Hilfe im Haushalt bei gesundheitlichen Einschränkungen
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht in der Lage, Ihren Haushalt selbst zu führen? Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von Ihrer Krankenkasse finanziert wird.
Unsere Leistungen für Sie – Entlastung im Alltag
Unsere Leistungen für Sie – Entlastung im Alltag
Unsere Haushaltshilfen übernehmen alle wichtigen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können:
- Reinigung der Wohnräume – Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung
- Einkaufen & Kochen – Zubereitung gesunder Mahlzeiten nach Ihrem Bedarf
- Begleitung zu Arztbesuchen & Einkäufen – Unterstützung bei wichtigen Wegen
- Wäsche waschen & Bügeln – Pflege Ihrer Kleidung und Haushaltswäsche
Unser Service – schnell, zuverlässig & unkompliziert
Wir sind für Sie da!
- Soforthilfe durch qualifizierte Haushaltshilfen – Alle unsere Hilfskräfte sind fest bei HvO angestellt.
- Express-Beantragung – Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie.
- Direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – Keine Bürokratie für Sie.
- 90 % Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse – Sie zahlen nur eine geringe Zuzahlung.
Kontaktieren Sie uns noch heute – wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig!
Haushaltshilfe bei Krankheit – Ihr Anspruch auf Unterstützung
Wenn Krankheit den Alltag erschwert, sind wir für Sie da
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage, Ihren Haushalt selbst zu führen? In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe, deren Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Wenn Ihre Erkrankung Sie daran hindert, Ihre täglichen Haushaltsaufgaben zu erledigen, können Sie eine Haushaltshilfe beantragen.
Mögliche medizinische Gründe:
- Krebs – Erschöpfung durch Therapie oder eingeschränkte Mobilität
- Parkinson-Krankheit – Einschränkungen durch Muskelsteifheit und Zittern
- Multiple Sklerose – Phasen starker Erschöpfung oder Bewegungseinschränkungen
- Fortgeschrittenes Rheuma – Schmerzen und Gelenkversteifungen erschweren die Haushaltsführung
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Häusliche Krankenpflege
- Medizinische Rehabilitation
- Medizinische Vorsorgeleistung (z. B. Kur)
- Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
Ihr gesetzlicher Anspruch auf eine Haushaltshilfe
Gesetzliche Grundlage – § 38 SGB V
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Krankheit ist im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 38) verankert. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, wenn die betroffene Person ihren Haushalt nicht selbst weiterführen kann.
Wie lange wird die Haushaltshilfe übernommen?
Ohne Kind im Haushalt
✔ Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für bis zu 4 Wochen.
✔ Einige Krankenkassen gewähren eine längere Dauer – lassen Sie sich individuell beraten.
Mit Kind im Haushalt
✔ Leben Kinder unter 12 Jahren im Haushalt, besteht ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen (bis zu 8 Stunden pro Tag).
✔ Manche Krankenkassen verlängern den Anspruch auf bis zu 52 Wochen und erhöhen die Altersgrenze der Kinder auf 14 Jahre.
✔ Bei einem behinderten Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen.
Kostenübernahme & Zuzahlung
90 % der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie zahlen lediglich eine geringe Zuzahlung von 10 %.
Lassen Sie sich jetzt beraten – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert!